Warum alles alleine bezahlen?
Der Staat unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung
Die digitale Transformation der Geschäftsprozesse ist für die Zukunftschancen eines Unternehemens entscheidend – gerade auch in Zeiten des Fachkräftemangels. Deswegen gibt es inzwischen eine Vielzahl von Förderprogrammen, die Ihnen bei der Finanzierung Ihres Digitalisierungsprojekts unter die Arme greifen. Nachfolgend finden Sie die uns bekannten Zuschüsse mit den wichtigsten Kennzahlen.
> Digitalbonus (Bayern)
„Mit dem Digitalbonus unterstützen wir die kleinen Unternehmen in Bayern. Im Mittelpunkt der Förderung stehen digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen …“ – ähnliche Programme gibt es auch in anderen Bundesländern.
Förderquote max 50 %, max 10.000 EUR (Standard) bzw. 50.000 EUR (Plus)
Laufzeit bis 31.12.2023
Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
Das Unternehmen darf höchstens 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro haben.
> digital jetzt
„Das Programm enthält zwei Fördermodule – Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“ und Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ – wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.
Die Investitionen sind förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und den Förderzielen von „Digital Jetzt“ besteht. Die Investitionen müssen demnach mit neuen Funktionen beziehungsweise grundlegenden Verbesserungen („Potenzialhebung“) mit Blick auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein.“
Förderquote je nach Firmengröße 30 bis 40 %, min 17.000 EUR (Modul 1) bzw. 3.000 EUR (Modul 2) bis max 50.000 EUR
Laufzeit bis 31.12.2023
Start-ups müssen die Gründungsphase abgeschlossen und abschließend eine Rechtsform gewählt haben. Zudem sollte ein erster Jahresabschluss vorliegen. Investitionen, die zum erstmaligen Aufbau eines Geschäftsmodells bzw. -betriebes genutzt werden, werden nicht gefördert.
> Start?Zuschuss!
- Unterstützung technologieorientierter Unternehmensneugründungen mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung
- Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt
Förderquote max 50 %, max 36.000 EUR
Der 15. Wettbewerb wird ab 18.11.2022 starten.
Unternehmensgründung darf maximal 2 Jahre zurückliegen.
> LfA: Innovationskredit 4.0
- Zielgruppe sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen einschließlich neu gegründeter Unternehmen und Angehörige freier Berufe.
- Mit dem Förderkredit möchten wir innovative Vorhaben anstoßen bzw. die Digitalisierung von Unternehmen beschleunigen.
Darlehen bis zu 100 % der Kosten, vergünstigte Zinssätze, Haftungsfreistellung und Tilgungszuschüsse bis 2 %, min 25.000 EUR bis max 7.500.000 EUR
unbestimmt
Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten werden nicht unterstützt.
> „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
„Wenn Sie in einer strukturschwachen Region investieren, können Sie eine GRW-Förderung von bis zu 35 Prozent erhalten. Infrastrukturmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 95 Prozent gefördert. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder Erleichterungen bei der Investitionsförderung beschlossen.“
Zuschuss gestaffelt nach GRW-Fördergebieten und Unternehmensgröße von 10 bis 35 %, bei Infrastrukturmaßnahmen bis zu 60 %, unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zu 95 %
unbestimmt
Sie erhalten die GRW-Förderung nur in ausgewählten strukturschwachen Regionen.
> KfW ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördern wir den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
- Investitionen
- Betriebsmittel
- den gesamten Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens.
Darlehen bis zu 100 % der Kosten, min 25.000 EUR bis max 25.000.000 EUR
unbestimmt, Förderkredite mit Haftungsfreistellung bereits ausgelaufen
Vorhaben muss als „digital“ oder „innovativ“ eingestuft werden.
> go digital
„Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz – go-data“ und „Digitale Markterschließung“ richtet sich „go-digital“ gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Individuell und praxiswirksam bietet das Programm Beratungs- und Umsetzungsleistungen, um Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen.“
Zuschuss max 50 % auf Tagessatz von max 1.100 EUR für max 30 Tage
unbestimmt
Förderfähig sind Unternehmen mit max 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max 20 Millionen Euro.
Beantragung nur über zertifizierte Partner.
Bitte beachten: Diese Übersicht dient nur der Erstinformation. Wir können für die Informationen leider keine Gewähr übernehmen, da sich die Parameter und Förderrichtlinien – bis hin zur Einstellung eines Programms – jederzeit ändern können. Sollten Sie für eine Förderung in Frage kommen, unterstützen wir Sie innerhalb der geltenden Regeln gerne bei der Erstellung und Ausformulierung Ihres Konzepts.